BFSG

Was das BFSG für Ihre Website bedeutet

Ab dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Damit werden viele digitale Angebote – darunter Websites, Online-Shops und Apps – verpflichtet, barrierefrei nutzbar zu sein. Für Unternehmen bedeutet das: Wer seine Website nicht rechtzeitig prüft und anpasst, riskiert Abmahnungen, Bußgelder und verpasste Chancen bei Kunden.

Wen betrifft das Gesetz?

Grundsätzlich gilt das BFSG für Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten.
Das betrifft zum Beispiel:

  • klassische Unternehmenswebsites mit Kontaktformularen, Buchungs- oder Bestellfunktionen,
  • Online-Shops (B2C),
  • mobile Apps, Kundenportale und digitale Serviceplattformen,
  • bestimmte digitale Produkte, die über Websites angeboten werden (z. B. E-Reader, Softwareprodukte).

Öffentliche Einrichtungen mussten bereits bisher Barrierefreiheit umsetzen.
Mit dem BFSG werden die Pflichten nun deutlich auf die Privatwirtschaft ausgeweitet.

Gibt es Ausnahmen?

Ja – aber weniger, als man denkt. Das Gesetz sieht in bestimmten Fällen
Ausnahmeregelungen vor, zum Beispiel:

  • Für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und
    unter 2 Mio. € Jahresumsatz, die ausschließlich Dienstleistungen anbieten,
    kann eine Ausnahme gelten.
  • Wenn eine Maßnahme zur Barrierefreiheit nachweislich eine
    unverhältnismäßige Belastung darstellen würde, kann eine Befreiung beantragt werden. Dafür sind aber klare Nachweise erforderlich (z. B. wirtschaftliche Zumutbarkeitsprüfung).
  • Für rein interne Systeme (z. B. Intranets ohne öffentlichen Zugang) greifen die Regelungen nicht.

Wichtig: Eine Ausnahme muss begründet und dokumentiert werden – einfach „nichts tun“ reicht nicht. Auch wenn Ihr Unternehmen von einer Ausnahme profitieren könnte, empfehlen wir, das Thema Barrierefreiheit nicht komplett zu ignorieren. Es bringt nämlich auch klare Vorteile in Sachen Nutzerfreundlichkeit, SEO und Image.

Warum Handlungsbedarf besteht

  • Rechtliche Pflicht: Die Anforderungen gelten verbindlich ab Juni 2025.
  • Wettbewerbsvorteil: Barrierefreie Websites sind für mehr Menschen nutzbar – inklusive älterer Personen und Nutzer mit Einschränkungen.
  • SEO & Performance: Viele Accessibility-Maßnahmen verbessern automatisch Struktur, Lesbarkeit und Ladezeiten.
  • Reputation: Wer Barrierefreiheit ignoriert, fällt negativ auf – spätestens, wenn Beschwerden oder Abmahnungen eintreffen.

So können Sie starten – unsere Checkliste

Mit einem einfachen Schnellcheck können wir gemeinsam schnell erkennen, wo Handlungsbedarf besteht:

  • ✅ Automatisierter Grundcheck (z. B. Lighthouse, axe, WAVE) auf 1–3 Seiten
  • ✅ Tastaturnavigation testen – lässt sich alles ohne Maus bedienen?
  • ✅ Screenreader-Test auf zentralen Seiten (Startseite, Kontakt, Shop)
  • ✅ Farbkontraste und Alternativtexte prüfen
  • ✅ Formulare: Labels, Fehlermeldungen, Fokus prüfen
  • ✅ Medien: Untertitel / Transkripte für Audio- und Video-Inhalte
  • ✅ Accessibility-Statement vorbereiten

Was kostet das?

Jedes Webprojekt ist anders – vom einfachen Onepager bis hin zum komplexen Online-Shop. Deshalb lässt sich der Aufwand für Barrierefreiheit nicht pauschal angeben. Manche Websites benötigen nur wenige Anpassungen, andere müssen an mehreren Stellen grundlegend überarbeitet werden.

Um eine verlässliche Kostenschätzung zu erhalten, empfehlen wir als ersten Schritt immer einen Schnellcheck. Dabei prüfen wir zentrale Seiten Ihrer Website automatisiert und manuell, identifizieren die wichtigsten Barrieren und erstellen eine kurze Einschätzung inklusive Handlungsempfehlung.

Auf dieser Basis können wir anschließend ein konkretes, individuell zugeschnittenes Angebot erstellen – passend zu Umfang, Technik und Anforderungen Ihrer Website. So zahlen Sie nur für Maßnahmen, die tatsächlich notwendig sind.

Der Preis für den Schnellcheck liegt je nach Umfang der Seiten und vorhandenen Funktionen
in der Regel zwischen 250 € und 1.500 € zzgl. MwSt.

Unser Tipp

Starten Sie frühzeitig mit einem Schnellcheck. So gewinnen Sie Klarheit, welche Bereiche Ihrer Website angepasst werden müssen – und Sie vermeiden böse Überraschungen kurz vor dem Stichtag.

Rechtlicher Hinweis

Wir geben keine rechtliche Beratung.
Alle Inhalte dieses Beitrags wurden mit Sorgfalt erstellt, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit.
Änderungen in Gesetzen oder Auslegungen sind möglich. Für eine verbindliche rechtliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an eine Rechtsberatung.

 

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