Google bestraft künftig störende Pop-ups auf mobilen Webseiten

Für verbesserte Usability auf mobilen Endgeräten: Ab Januar 2017 sind Fullsize-Werbebanner auf mobil optimierten Seiten ein negatives Ranking-Signal. In den mobilen Suchergebnissen könnten betroffene Webseiten dadurch Plätze verlieren.

Nervige Interstitials sind ab 2017 ein negatives Ranking-Signal

Dass Google mobile Webseiten auch auf Basis der mobilen Nutzerfreundlichkeit bewertet, ist keine Neuheit. Neu ist aber, dass sich störende Werbung ab 10. Januar 2017 negativ auf die Platzierung einer mobil optimierten Webseite in den mobilen Suchergebnissen auswirken soll. Sogenannte Interstitials (Pop-up Werbebanner), die sich großflächig über die gesamte Seite legen und erst einmal weggeklickt werden müssen, um den eigentlichen Inhalt der Seite betrachten zu können, stuft Google künftig als usability-behindernd ein.

Was hat Google gegen Werbung?

Solche Banner stehen entgegen Googles Bestreben, dem Suchenden schnell die gewünschte Information zur Verfügung zu stellen, da sie das Nutzererlebnis beeinträchtigen: Nach dem Öffnen einer Seite legt sich das Banner über den Seiteninhalt und muss zuerst einmal weggeklickt werden. Gerade auf mobilen Endgeräten passiert es dann oft, dass ein Banner angeklickt wird und sich (eigentlich) unbeabsichtigt eine weitere Seite öffnet. Für viele User ist das unerfreulich.

Großflächige Pop-ups sind ein No-Go

Ein paar Beispiele, was von Google als hinderlich eingestuft wird:

  • Pop-ups, die den gesamten Seiteninhalt überdecken (völlig egal, ob es das sofort nach dem Aufrufen der Webseite oder erst nach einiger Zeit während des Betrachtens macht).
  • Großflächige Interstitials, die den Seiteninhalt überdecken und zuerst weggeklickt werden müssen, um die eigentlichen Inhalte der Webseite zu erreichen.
  • Layouts, die den Teil der Webseite above-the-fold bedecken und damit wie Standalone-Interstitials erscheinen, wobei der User scrollen muss, um die Hauptinhalte zu sehen.

 

interstitials google abstrafung

Ausnahmen bei kleinen und informativen Bannern

Nicht alles wird negativ bewertet. Erlaubt sollen unter anderem sein:

  • Interstitials, welche aufgrund einer Verpflichtung eingeblendet werden, wie etwa ein Cookie-Hinweis oder eine Altersüberprüfung.
  • Banner mit einer geringen Größe, welche einen angemessenen Teil des Bildschirms bedecken und leicht zu schließen sind. Als positives Beispiel führt Google die App-Installation-Banner von Chrome und Safari an.
  • Anmeldedialoge auf Webseiten, deren Inhalte nicht indexierbar sind. Dazu gehören unter anderem private Inhalte wie Emails oder kostenpflichtige Inhalte.

 

erlaubte interstitials google

Muss ich jetzt alle Interstitials deaktivieren?

Google gibt zu bedenken, dass es neben diesem einen Ranking-Signal noch Hunderte andere Faktoren gibt, die in die Bewertung einer Webseite einfließen. Wenn eine Webseite qualitativ hochwertige und relevante Inhalte vorweist, kann sie trotz störenden Werbebannern eine sehr gute Position in den Suchergebnissen belegen.

Für störende Werbebanner wird es keine “Abstrafung” bzw. manuelle Maßnahme geben, wie es bei Verstößen gegen die Google Webmaster Richtlinien üblich ist. Es gibt lediglich bessere oder schlechtere Ranking-Signale durch den ganz normalen Google Algorithmus. Negative (und übrigens auch positive) Signale wirken sich auch nicht gleich auf die gesamte Domain aus, sondern nur auf die einzelne Seite.

Da es auch kein Test-Tool seitens Google dafür geben soll, ob ein Banner als störend bewertet wird, muss jeder Webmaster selbst entscheiden, wie hoch er das Risiko einschätzt, großflächige Banner und Interstitials für Werbung oder call-to-action zu nutzen oder ob er eventuell kleinere Banner einsetzt oder sogar zugunsten seiner User völlig auf solche Elemente verzichtet. 😉

Quelle: https://webmasters.googleblog.com/2016/08/helping-users-easily-access-content-on.html